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Fachkräfte halten im Handwerk: Was kleine Betriebe konkret tun können

Gute Gesellen zu finden, ist im Handwerk schwer, sie zu verlieren, ist teuer. Wer seine Leute halten will, muss mehr bieten als einen fairen Lohn, aber nicht unbedingt mehr Geld ausgeben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Benefits im Handwerk ankommen, was sie kosten und wie Sie sie mit wenig Aufwand einführen.

Von Alexander SöllnerStand: 20. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Ratgebers
  1. Die Lage: Fachkräfte fehlen in vielen Gewerken
  2. Warum Gesellen wechseln
  3. Hebel 1: Mehr Netto aus demselben Budget
  4. Hebel 2: Die Arbeitskraft absichern
  5. Hebel 3: Alltag und Familie entlasten
  6. Hebel 4: Perspektive und Förderung
  7. Erst prüfen: Gilt ein Tarifvertrag?
  8. Beispiel 1: Elektrobetrieb mit zwölf Mitarbeitern
  9. Beispiel 2: Bauunternehmen mit 25 Mitarbeitern
  10. So starten Sie
  11. Häufige Fragen
  12. Quellen

Im Handwerk entscheidet heute oft nicht die Auftragslage, wie weit ein Betrieb wachsen kann, sondern die Zahl der Leute, die ihn tragen. Wer einen guten Gesellen verliert, verliert Umsatz, Wissen und meist Monate bei der Suche nach Ersatz. Kleine Betriebe haben dabei einen Nachteil, den sie mit wenig Aufwand ausgleichen können: Sie bieten seltener Leistungen über den Lohn hinaus.

Die Lage: Fachkräfte fehlen in vielen Gewerken

knapp 100.000offene Stellen in Handwerksberufen 2025 rechnerisch nicht besetzbar
59 von 115Handwerksberufen mit Fachkräfteengpass 2025
über 7 von 10offenen Stellen in der Bauelektrik rechnerisch nicht besetzbar

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung des Instituts der deutschen Wirtschaft hat für 2025 nachgerechnet: Für fast jede zweite offene Stelle in einem Handwerksberuf gab es rechnerisch keinen passend qualifizierten Arbeitslosen. Besonders groß sind die Lücken in der Bauelektrik, in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und in der Dachdeckerei. 35 Handwerksberufe haben schon seit mindestens zehn Jahren Engpässe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks schätzt den tatsächlichen Bedarf sogar auf rund 200.000 Fachkräfte, weil viele Betriebe offene Stellen gar nicht bei der Arbeitsagentur melden. Auch die Bundesagentur für Arbeit zählt Bau- und Handwerksberufe in ihrer Engpassanalyse 2025 zu den Bereichen mit Engpässen.

Gleichzeitig ist das Handwerk kleinteilig: 78 % der Handwerksunternehmen beschäftigen weniger als zehn Personen. Und genau dort fehlt es an Leistungen, die große Arbeitgeber selbstverständlich bieten. Laut Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung haben in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten nur 25 % eine Betriebsrente, in Großbetrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten 86 %.

Warum Gesellen wechseln

Belastbare Zahlen dazu, warum Gesellen den Betrieb wechseln, gibt es kaum. Drei Befunde geben aber eine Richtung:

  • Wechsel passiert früh: Zwölf Monate nach dem Ausbildungsabschluss arbeiteten von den beschäftigten Absolventen des Jahrgangs 2020 58 % noch im Ausbildungsbetrieb und 88 % in einem Handwerksberuf (IAB). Gut vier von zehn hatten also schon im ersten Jahr den Betrieb gewechselt, die meisten davon blieben in einem Handwerksberuf.
  • Stolz ja, Wertschätzung zu selten: In einer forsa-Umfrage im Auftrag der IKK classic sagten 84 % der Handwerksbeschäftigten, sie seien stolz auf ihre Arbeit. Echte Wertschätzung in ihrem direkten Umfeld erleben aber nur 61 %.
  • Unterstützung im Alltag wirkt: Unternehmen, die bei Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen helfen, berichten laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung häufiger von einer sehr geringen Fluktuation, 56 % gegenüber 44 %. Das ist ein Zusammenhang, kein Beweis für Ursache und Wirkung, aber ein deutlicher Hinweis.

Benefits sind eine Form von Wertschätzung, die man im Geldbeutel und im Alltag merkt. Sie ersetzen kein gutes Betriebsklima, aber sie machen es greifbar.

Hebel 1: Mehr Netto aus demselben Budget

Der naheliegende Weg ist mehr Lohn. Nur kommt davon wenig an: Bei 3.000 € brutto bleiben von 100 € Budget als Gehaltserhöhung 46,51 € netto. Zwei Wege bringen mehr:

  • Betriebsrente: Ein Arbeitgeberbeitrag fließt bis 338 € im Monat ohne Steuern und Sozialabgaben in die Vorsorge. Aus 100 € Budget werden 100 € Beitrag im Vertrag statt 46,51 € auf dem Konto. Versteuert und verbeitragt wird erst die spätere Rente. Die Rechnung im Detail steht im Ratgeber Betriebsrente statt Gehaltserhöhung.
  • Sachbezug: Bis 50 € im Monat auf eine Karte, die Ihr Team in der Region beim Tanken, Einkaufen oder Essen nutzt, ohne Abzüge. Die 50 € gelten für alle Sachbezüge zusammen, ein Gesundheitsbudget über die betriebliche Krankenversicherung zählt mit. Worauf Sie achten müssen, steht im Ratgeber 50-Euro-Sachbezug.

Was passiert, wenn jemand geht, sollten Sie Ihrem Team offen sagen: Was ein Mitarbeiter selbst umwandelt, gehört ihm sofort. Ihre eigenen Beiträge sind ihm nach dem Gesetz sicher, wenn die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und er mindestens 21 Jahre alt ist. Geht er früher, regelt das Bezugsrecht im Vertrag, ob der Wert bei ihm bleibt oder an Sie zurückgeht. Sie können ihm Ihre Beiträge auch von Anfang an fest zusagen.

Hebel 2: Die Arbeitskraft absichern

Im Handwerk ist der Körper das Werkzeug. Ein kaputtes Knie, ein Bandscheibenvorfall oder ein Sturz in der Freizeit kann eine Existenz kosten. Zwei Bausteine sichern das ab:

  • Berufsunfähigkeitsschutz über die Betriebsrente: Den Beitrag zahlt Ihr Mitarbeiter meist per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn, steuer- und sozialabgabenfrei wie bei der Betriebsrente, und Sie können etwas dazugeben. Eine spätere Rente ist steuerpflichtig und in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für körperlich Arbeitende ist privater Schutz oft teuer oder schwer zu bekommen. Über den Betrieb sind je nach Versicherer und Gruppengröße vereinfachte Gesundheitsfragen möglich.
  • Gruppenunfallversicherung: Schutz rund um die Uhr, auch am Wochenende und im Urlaub, wo die Berufsgenossenschaft nicht zahlt. Bei unserem Vertrag zahlt der Versicherer im Ernstfall an Sie, und Sie geben die Leistung weiter. Laufend fallen deshalb weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Erst im Leistungsfall werden 80 % der gezahlten Beiträge versteuert, die Leistung selbst bleibt steuerfrei. Mehr im Ratgeber Gruppenunfallversicherung.

Hebel 3: Alltag und Familie entlasten

Viele Benefits mit eigenen Steuerregeln passen gut ins Handwerk:

  • Zuschuss zum Deutschlandticket: steuer- und sozialabgabenfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum Lohn zahlen. Er mindert die Entfernungspauschale Ihres Mitarbeiters. Besonders für Azubis ohne Auto attraktiv.
  • Kita-Zuschuss: für nicht schulpflichtige Kinder in voller Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, ebenfalls zusätzlich zum Lohn.
  • Gesundheitsbudget: Brille, Zahnreinigung und Vorsorge über eine betriebliche Krankenversicherung.
  • Erholungsbeihilfe: ein Zuschuss zum Urlaub, pauschal versteuert.

Welche Grenzen 2026 gelten, steht im Ratgeber Steuerfreie Benefits 2026.

Hebel 4: Perspektive und Förderung

Wer sich weiterentwickeln kann, bleibt eher. Bezahlte Weiterbildung, die Unterstützung auf dem Weg zum Meister und klare Entwicklungsstufen im Betrieb sind im Handwerk starke Bindungsfaktoren. Weiterbildung, die der Beschäftigungsfähigkeit dient, können Sie steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen. Für Aufstiegsfortbildungen wie den Meister gibt es zusätzlich das Aufstiegs-BAföG des Bundes.

Erst prüfen: Gilt ein Tarifvertrag?

In einigen Gewerken gibt es tarifliche Altersvorsorge, teils für allgemeinverbindlich erklärt, also für alle Betriebe der Branche, auch ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband:

Tarifliche Altersvorsorge in ausgewählten Gewerken, Stand Oktober 2026
GewerkRegelung
BauhauptgewerbeTarifrente Bau nach dem TZA Bau, arbeitgeberfinanziert. In tarifgebundenen Betrieben seit 1. Juli 2026 im Westen 3,2 % des Bruttolohns für gewerbliche Arbeitnehmer und 67 € im Monat für Angestellte, vorher 2,3 % und 48 €. Im Osten steigen die Beiträge bis 2028 auf dasselbe Niveau. Azubis: 20 € im Monat, ab 2027 25 €, ab 2028 30 €. Für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft gilt bis zur Allgemeinverbindlicherklärung der neuen Fassung die Fassung von 2025, im Westen also 2,3 % und 48 €. Die letzte Erklärung vom November 2025 galt rückwirkend ab 1. Juli 2025.
Dachdecker, Maler und Lackierer, GerüstbauerEigene Tarifverträge über eine Altersversorgung, für allgemeinverbindlich erklärt, bei Malern und Lackierern bundesweit ohne das Saarland
Elektrohandwerk, Sanitär, Heizung, KlimaIn einzelnen Tarifgebieten altersvorsorgewirksame Leistungen, zum Beispiel 26,59 € im Monat. Sie gelten nur in tarifgebundenen Betrieben.

Eine freiwillige Betriebsrente kommt zur tariflichen Leistung hinzu, sie ersetzt sie nicht. Ein Tarifvertrag kann außerdem eigene Regeln für die Entgeltumwandlung und den Zuschuss enthalten. Prüfen Sie deshalb zuerst, was für Ihr Gewerk und Ihre Region gilt. Wir klären das gern mit Ihnen.

Wenn Sie schon in die Tarifrente Bau zahlen

Die Tarifrente läuft weiter, und alles, was Sie zusätzlich bieten, ist Ihr Vorsprung vor anderen Baubetrieben. Zwei Punkte sollten Sie dabei kennen:

  • Gemeinsame Grenzen: Die Tarifrente läuft über die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes und wird steuerlich wie eine Betriebsrente behandelt. Ihre Beiträge zählen deshalb auf dieselben Grenzen. Bei 3.500 € Bruttolohn und 3,2 % sind das 112 € im Monat. Bis zur abgabenfreien Grenze von 338 € bleiben damit 226 € für eine zusätzliche Betriebsrente, steuerfrei bis 676 € sogar 564 €. Planen Sie Tarifrente, Entgeltumwandlung und Ihren zusätzlichen Beitrag deshalb gemeinsam.
  • Sozialkasse: Im Bau kostet Sie eine Lohnerhöhung mehr als anderswo. Auf jeden Euro Bruttolohn gewerblicher Arbeitnehmer kommt der Sozialkassenbeitrag an SOKA-BAU, im Westen seit 1. Juli 2026 19,8 %. Der größte Teil davon finanziert die Urlaubsvergütung Ihrer Leute, der Rest Tarifrente und Berufsbildung. Steuerfreie Beiträge zur Betriebsrente gehören nicht zum Bruttolohn, auf den SOKA-BAU Beiträge erhebt. Aus demselben Budget wird im Bau deshalb eine noch kleinere Lohnerhöhung, als Betriebsrente kommt es dagegen voll an.

Beispiel 1: Elektrobetrieb mit zwölf Mitarbeitern

Ein Elektrobetrieb mit zwölf Mitarbeitern, Durchschnittsgehalt 3.000 € brutto, möchte seinem Team mehr bieten. Statt einer Gehaltserhöhung entscheidet er sich für drei Bausteine:

Benefit-Paket pro Mitarbeiter und Monat

Betriebsrente, Arbeitgeberbeitrag
100,00 €
Gesundheitsbudget, angenommen
15,00 €
Gruppenunfallversicherung, ab ca.
20,00 €
Kosten pro Kopf und Monat
135,00 €
Kosten für zwölf Mitarbeiter im Jahr
19.440,00 €

Gesundheitsbudget angenommen wie im Ratgeber Betriebliche Krankenversicherung, Gruppenunfallversicherung zum Einstiegsbeitrag über die WWK Allgemeine. Beide laufen ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben: das Gesundheitsbudget innerhalb der 50-Euro-Grenze, die Unfallversicherung mit Rechten beim Arbeitgeber. Steuerklasse I, kinderlos, Werte 2026.

Jeder Mitarbeiter bekommt damit 100 € Vorsorge, ein Gesundheitsbudget für Brille, Zahnreinigung und Vorsorge und Unfallschutz rund um die Uhr. Als Gehaltserhöhung hätten dieselben 135 € bei 3.000 € brutto nur 62,70 € netto gebracht. Wollten Sie jedem Mitarbeiter 100 € mehr netto aufs Konto geben, bräuchte es eine Erhöhung, die Sie 215,59 € im Monat kostet. Ganz gleichwertig ist der Vergleich nicht, denn die Betriebsrente wird im Alter versteuert und ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Der Abstand bleibt trotzdem groß.

Beispiel 2: Bauunternehmen mit 25 Mitarbeitern

Ein Bauunternehmen im Westen mit 25 gewerblichen Mitarbeitern, Durchschnittslohn 3.500 € brutto, ist tarifgebunden und zahlt die Tarifrente Bau: 3,2 % des Bruttolohns, im Schnitt 112 € pro Kopf und Monat. Die Tarifrente läuft weiter, drei Bausteine kommen obendrauf:

Zusätzliches Paket pro Mitarbeiter und Monat

Betriebsrente zusätzlich zur Tarifrente, Arbeitgeberbeitrag
50,00 €
Gesundheitsbudget, angenommen
15,00 €
Gruppenunfallversicherung, ab ca.
20,00 €
Kosten pro Kopf und Monat
85,00 €
Kosten für 25 Mitarbeiter im Jahr
25.500,00 €

Tarifrente und zusätzliche Betriebsrente liegen zusammen bei 162 € im Monat und damit unter der abgabenfreien Grenze von 338 €. Auf keinen der drei Bausteine fallen laufend Lohnsteuer, Sozialabgaben oder ein Sozialkassenbeitrag an. Westen, Werte 2026, Steuerklasse I, kinderlos, Tarifrente nach dem TZA Bau in der Fassung ab 1. Juli 2026.

Als Gehaltserhöhung hätten dieselben 85 € bei 3.500 € brutto höchstens 38,65 € netto gebracht. Im Bau fällt die Erhöhung aus demselben Budget sogar noch kleiner aus, weil zusätzlich der Sozialkassenbeitrag an SOKA-BAU anfällt. Der größte Teil davon kommt erst später als Urlaubsvergütung bei Ihren Leuten an. Für Ihre Leute heißt das Paket: 50 € mehr Vorsorge zusätzlich zur Tarifrente, ein Gesundheitsbudget und Unfallschutz nach Feierabend. Ob es in Ihrem Betrieb so aussieht, hängt vom Tarifgebiet, von den Löhnen und davon ab, was Ihrem Team wichtig ist.

So starten Sie

  1. Team fragen. Was ist Ihren Leuten wichtig: mehr Netto jetzt, Vorsorge, Absicherung oder Zeit? Fünf Minuten in der Frühstückspause reichen.
  2. Tarif prüfen. Gilt für Ihr Gewerk eine tarifliche Altersvorsorge? Dann bauen Sie darauf auf und planen die Grenzen gemeinsam.
  3. Budget festlegen. Ein fester Betrag pro Kopf ist leicht zu erklären. Wollen Sie Treue belohnen, staffeln Sie ihn nach Betriebszugehörigkeit.
  4. Zwei oder drei Bausteine wählen. Lieber wenige Bausteine, die jeder versteht, als ein Katalog, den keiner nutzt.
  5. Regeln schriftlich festhalten und vorstellen. Wer bekommt was, ab wann, und was gilt beim Ausscheiden. Danach jedes Jahr einmal daran erinnern, etwa mit der Lohnabrechnung im Januar.
Was wir Ihnen abnehmen

Das Onboarding übernehmen wir komplett: Wir stimmen uns mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro ab, beraten jeden Mitarbeiter ausführlich und geben Ihnen die Unterlagen für die Personalakte. Bei Ihnen bleibt, Bausteine und Budget festzulegen und zu unterschreiben. Die Kosten des Vertrags gehen wir vorher mit Ihnen in Euro durch. Kommt später ein Mitarbeiter dazu, übernehmen wir Anmeldung und Beratung. Geht einer, melden Sie den Austritt dem Versicherer, wir beraten ihn, ob er die Betriebsrente mitnimmt oder privat weiterführt.

Noch ein Tipp zum Schluss: Viele Handwerker lassen staatliche Zulagen und Steuervorteile bei Vorsorge und vermögenswirksamen Leistungen liegen. Welche Förderungen Ihrem Team zustehen, zeigt der Fördercheck von HAMMERFIN auf handwerker-förderung.de, einem Angebot unseres Netzwerkpartners Finanzatelier Hünniger.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Betriebsrente schon für drei Mitarbeiter?

Ja. Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit gilt ab dem ersten Mitarbeiter, eine Mindestgröße gibt es nicht. Für die Gruppenunfallversicherung reichen zwei versicherte Personen.

Bekommen Auszubildende auch Benefits?

Ja. Gerade für Azubis wirken sofort spürbare Benefits wie ein Zuschuss zum Deutschlandticket oder eine Sachbezugskarte. Eine kleine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ab dem ersten Lehrjahr zeigt früh, dass Sie langfristig planen. Im Bauhauptgewerbe sieht der Tarifvertrag für Azubis ohnehin 20 € im Monat vor, ab 2027 25 € und ab 2028 30 €.

Darf ich Meistern mehr geben als Gesellen?

Unterschiede brauchen einen sachlichen Grund, etwa Verantwortung, Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit. Halten Sie die Kriterien schriftlich fest, am besten in einer Versorgungsordnung. Teilzeitkräfte dürfen nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden.

Reicht die Berufsgenossenschaft nicht als Unfallschutz?

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Ein Unfall beim Hausbau am Wochenende oder beim Sport ist nicht versichert. Diese Lücke schließt eine Gruppenunfallversicherung.

Ich zahle schon in die Tarifrente Bau. Was kann ich zusätzlich tun?

Die Tarifrente läuft weiter, alles darüber hinaus ist Ihr Vorsprung: eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, ein höherer Zuschuss zur Entgeltumwandlung oder Bausteine wie Unfallschutz und Gesundheitsbudget. Die Tarifrente zählt auf die steuer- und abgabenfreien Grenzen der Betriebsrente, bei 3.500 € brutto mit 112 € im Monat. Planen Sie deshalb alle Beiträge gemeinsam.

Wie erkläre ich meinem Team die Benefits?

Am besten mit der Rechnung: Von 100 € Budget kommen als Gehaltserhöhung bei 3.500 € brutto rund 45 € netto an, als Betriebsrente fließen 100 € in den Vertrag. Die spätere Rente wird versteuert, und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Eine kurze Teambesprechung mit Beispielen wirkt mehr als jedes Schreiben. Auf Wunsch stellen wir die Benefits Ihrem Team vor.

Was passt zu Ihrem Betrieb?

Drei kurze Fragen, dann sehen Sie Ihr Ergebnis. Ihr Rechenbeispiel mit Ihren Zahlen bekommen Sie per E-Mail, WhatsApp oder Rückruf, wie Sie möchten. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. KOFA Kompakt 7/2026: Fachkräftesicherung im Handwerk (IW Köln)
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2025, Presseinfo vom 02.09.2026
  3. Berliner Zeitung (dpa), 05.03.2026: ZDH schätzt Fachkräftelücke im Handwerk auf rund 200.000
  4. ZDH: Handwerkszählung 2024, Betriebsgrößen
  5. Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung, BT-Drucksache 20/14086
  6. IKK classic: forsa-Umfrage unter Handwerksbeschäftigten, Pressemitteilung vom 13.03.2026
  7. IAB-Kurzbericht 18/2024: Die duale Berufsausbildung im Handwerk
  8. KOFA-Studie 4/2025: Fachkräfte finden und binden
  9. SOKA-BAU: Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
  10. Bundesanzeiger, BAnz AT 02.12.2025 B3: Allgemeinverbindlicherklärung des TZA Bau in der Fassung vom 18.06.2025, ab 01.07.2025
  11. Tarifregister NRW: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand 01.07.2026
  12. lohndialog: SOKA-BAU-Beitragssätze ab 1. Juli 2026 (VTV und TZA Bau)
  13. Bauprofessor: SOKA-BAU, Bemessungsgrundlage der Beiträge
  14. IG Metall: Elektrohandwerk, tarifliche Leistungen je Tarifgebiet (AVWL), abgerufen Oktober 2026
  15. IG Metall: Sanitär, Heizung, Klima, tarifliche Leistungen je Tarifgebiet (VWL/AVWL), abgerufen Oktober 2026
  16. Aufstiegs-BAföG: Förderung der beruflichen Fortbildung
Alexander Söllner

Alexander Söllner

Gebundener Vermittler der WWK, Verkaufsleiter der WWK Lebensversicherung a. G. und Gründer von Team Söllner in Nürnberg. Mit seinem Team betreut er über 2.000 Kunden und berät inhabergeführte Betriebe und Geschäftsführer bundesweit zu Betriebsrente und Mitarbeiter-Benefits.

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-G08B-2IOGA-98, einsehbar unter vermittlerregister.info.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung, Rechtsfragen zur betrieblichen Versorgung mit einer Kanzlei, zum Beispiel unserem Kooperationspartner KLEFFNER Rechtsanwälte.